Neben dem Schrecken und der Sorge um die Gesundheit des geliebten Vierbeiners, entsteht dann auch oft ein beträchtlicher finanzieller Schaden. Wenn der eigene Hund von einem anderen Hund gebissen wurde, sollten Sie daher die Ihnen dadurch entstanden Schadenersatzansprüche auf jeden Fall bei dem anderen Halter oder aber dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung geltend machen. Dazu zählen die Ihnen entstandenen Tierarztkosten, eventuelle Fahrtkosten zum Tierarzt, eventuelle Schadenersatzansprüche aus beschädigter Kleidung oder aber ähnliche Kosten. Sie können dazu auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn auch die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung müssen Ihnen im Wege des Schadenersatzanspruches von der Gegenseite erstattet werden.
Sollte der andere Hund besonders aggressiv sein, der Halter absolut uneinsichtig, oder der Halter ganz offenbar mit der Haltung des Tieres überfordert, oder aber das Grundstück schlecht gesichert sein, sodass der Hund ausbrechen konnte, sollten Sie unbedingt auch eine Anzeige des Beißvorfalls bei dem zuständigen Ordnungsamt am Wohnort des Hundehalters machen. Dieses kann dann eine Überprüfung des aggressiven Hundes und seines Halters im Rahmen des Landeshundegesetzes anordnen und gegebenenfalls einen Leinenzwang und oder einen Maulkorbzwang anordnen. Zudem wären dann auch weitere Maßnahmen möglich, bis hin zur Entziehung des Hundes von seinem Halter.
Kurzum, es werden dann Maßnahmen ergriffen, um eventuelle weitere Beißvorfälle zu verhindern. Oft stellt sich dann auch leider heraus, dass es nicht der erste Vorfall mit diesem Tier war und ein Einschreiten der Ordnungsbehörde dringend geboten ist.
Ich musste selbst diese juristischen Wege auch schon mehrfach beschreiten, um weiteren Schaden von meinen drei Hunden abzuwenden und um wieder ungestört Spaziergänge mit meinen Hunden genießen zu können.
Gerne unterstütze ich Sie in all diesen Angelegenheiten. Sprechen Sie mich an!