Umkehr der Beweislast bei der Behandlung durch den Tierarzt
Bislang mussten Kunden dem Tierarzt nachweisen, dass er einen Behandlungsfehler gemacht hat. Leider ist das oft in der Praxis schwer, bis gar nicht möglich. Nun gibt es ein folgenschweres Urteil des BGH zu diesem Thema.
Tierärzte können künftig leichter für die Folgen grober Behandlungsfehler haftbar gemacht werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Tiermediziner in solchen Streitfällen ihre Unschuld grundsätzlich beweisen müssen (Az. VI ZR 247/15).
Bislang galt diese sog. Beweislastumkehr nur im Bereich der Humanmedizin.
Tierbesitzer werden es künftig leichter haben ihre Ansprüche gegenüber Tierärzten geltend zu machen, wenn eine Falschbehandlung vorliegt.