Das Straßenverkehrsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Teilbereiche:

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
  • Fahrerlaubnisrecht

Eine Hauptaufgabe  im Rahmen des Verkehrsrechts  besteht in der Schadensabwicklung.

Ich setzte nach einem Verkehrsunfall für Sie Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Unfallgegner und deren Versicherungen durch oder verteidigen Sie, soweit Sie mit entsprechenden Forderungen überzogen werden.

Die Kosten meiner Beauftragung trägt – unabhängig von einer Rechtschutzversicherung - regelmäßig die Haftpflichtversicherung des Schädigers!

Gerade der Versuch, Ansprüche eigenständig mit der gegnerischen Versicherung zu regeln, führt immer wieder zur Benachteiligung des Betroffenen.

Weiterer Schwerpunkt ist die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Alle Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Eintragung im Fahreigungsregister (vormals Verkehrszentralregister) in Flensburg geahndet werde, sollten von einem spezialisierten Rechtsanwalt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Gegebenenfalls lassen sich negative Folgen wie verhängte Fahrverbote abwenden.

Ebenso verteidige ich Sie in verkehrsstrafrechtlichen Verfahren wie Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, Verkehrsunfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung und bei Vorwürfen wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Lassen Sie sich rechtzeitig bei Erhebung eines solchen Vorwurfs beraten.