Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich mit langjähriger Erfahrung sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen hierbei in:

  • der Prüfung und Gestaltung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • dem Kündigungs(schutz)recht
  • den Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Es empfiehlt sich gerade im Arbeitsrecht, sich früh in anwaltlicher Beratung zu begeben, um somit das beste Ergebnis für Sie erzielen zu können. Zögern Sie daher nicht zu lange und wenden sich bei Störungen in einem Arbeitsverhältnis frühzeitig an mich.